Allianz Krankenversicherung kündigen

Die Allianz Krankenversicherung kündigen

Wechselbonus -  Allianz Krankenversicherung kündigenUm die Allianz Krankenversicherung kündigen zu können, ist es lediglich notwendig, möchte man den herkömmlichen und vertragsentsprechenden Weg gehen, zum richtigen Zeitpunkt, also eingedenk der Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12, zum Ende des Monats September, dem Versicherer das Kündigungsschreiben zukommen zu lassen. Zugleich mit der Kündigung der Allianz Krankenversicherung sollte man die Bestätigung einer anderen Versicherung über den künftigen Versicherungsvertrag einsenden. In den Zeiten der offensiven Kommunikation sollte es auch möglich sein, die Allianz Krankenversicherungs-Kündigung per Fax einzusenden, lassen Sie sich aber den Eingang bestätigen. Am sichersten ist immer noch die gute alte Post, das will heißen Einschreiben mit Rückschein. Wenn Sie den Nachweis über die Zeit, die Sie bei Ihrer alten Versicherung versichert waren, erhalten haben, senden Sie diesen sofort weiter an die neue Versicherung, sodass die sonst anfallenden Wartezeiten bei der neu abgeschlossenen Krankenversicherung entfallen.

Die Allianz Krankenversicherung kündigen – offensiv

In unseren Tagen, was nicht allen Versicherten zum Vorteil gereicht, im speziellen Fall ist es positiv, haben nicht wenige Personen Probleme mit ihrer finanziellen Situation. Auf der einen Seite steht die Alterspyramide, deren Auswirkungen sich stetig intensiver in der Gesellschaft bemerkbar machen, zum anderen ist die Kapitalverzinsung, also das Mittel, mit dem die Versicherungen eigentlich ihre Kapitalmaximierung betreiben, rückläufig.

Den Privatkassen geht zwar nicht das Geld aus aber medizinischer Fortschritt ist teuer.  Kompensiert wird das mit höheren Beiträgen. Zum Vorteil desjenigen, der seine Allianz Krankenversicherung kündigen möchte. Denn eine Beitragserhöhung in einem Versicherungsvertrag ist, wie auch die Änderung, zum Nachteil einer Seite jedweden Vertragswerkes, ein triftiger Grund zur fristlosen Kündigung. Will heißen, dem Versicherten können, wenn er entschlossen ist, die Fristen und Laufzeiten ganz egal sein.

Die vielzitierte Geschichte vom Verlust der Altersrücklagen stimmt nur bedingt. Neue gesetzliche Regelungen als auch das System der Versicherer an sich, sorgen für eine Gleichbehandlung der Versicherten. Das Recht, in bestimmter Art zu einem bestimmten Preis versichert zu sein, hat jeder, egal ob er privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Einmal nehmen Sie einen sehr großen Teil der Altersrücklagen mit, wenn der Vertrag nach dem Jahre 2009 abgeschlossen wurde, außerdem fallen Sie bei der neuen Versicherung in den Pool der bereits langjährig Versicherten – abhängig von Ihrem Alter. Über 55 -jährigen ist übrigens eine Rückkehr in die GKV in aller Regel nicht möglich. Statt Wechsel ist hier der Basistarif der Privatversicherungen angesagt.