Kündigung private Krankenversicherung

Die Kündigung private Krankenversicherung im Detail

Kündigung private Krankenversicherung mit WechselbonusAuch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung beruht auf einem Vertrag zwischen Versicherung und Versichertem. In diesem Vertrag ist eine Vereinbarung getroffen, die nicht so ohne weiteres wieder gelöst werden kann. Da es bei dem Vertrag auch um die Rechte des Versicherers geht, für seine Leistungen Beiträge vom Kunden zu berechnen, wird er sich also durch die Versicherung bei einer anderen Versicherung oder gar der gesetzlichen Krankenkasse nicht davon abhalten lassen, den Versicherungsschutz, den er ja weiterhin gewährt, auch in Rechnung zu stellen.

Wer also die private Krankenvesicherung kündigt und wechselt, beispielsweise als Student/in erneut in die kostenlose Familienversicherung der Eltern wechselt, sollte tunlichst dafür sorgen, die alte private Krankenversicherung auch zu kündigen. Die Versicherung nur auf den Sachverhalt hinzuweisen, ist nicht genug.  Sonst ist er gezwungen, beide zu bezahlen. Einem Vater, der dieses Problem mit seiner Tochter hatte, wurde dieses Urteil vom Landgericht Dortmund bestätigt.

Die ordnungsgemäße Kündigung private Krankenversicherung

Eine ordnungsgemäße Kündigung private Krankenversicherung hat nach den Richtlinien, die bei Vertragsabschluss unterzeichnet wurden, zu erfolgen. Das heißt ganz einfach, der Versicherte hat die entsprechenden Kündigungsfristen der PKV zu wahren, etwaige abgeschlossene Laufzeiten sind zu berücksichtigen.

Die allermeisten Versicherer haben in ihren Verträgen eine 3-monatige Frist zum Kalenderjahresende vorgesehen. Das heißt, man müsste die entsprechende private Krankenversicherung Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eintreffen lassen. Nach diesem Datum wird dann das Eintrittsalter bei erneutem Versicherungsbeginn gezogen.

Außerordentliche Kündigung private Versicherung

Wer nun nicht unbedingt Lust hat, alle Wartefristen und die Kündigungsfrist PKV abzuwarten, der kann auf eine Beitragserhöhung der privaten Versicherung spekulieren. Irgendwelche Kosten, die innerhalb des Versicherungsvertrages nicht oder nicht in dieser Höhe aufgelistet waren, also schlicht eine Veränderung des Vertrages, dazu zählt auch eine Beitragserhöhung, die so sicher wie das Amen in der Kirche zu Jahresbeginn kommt, geben Anlass, den Vertrag private Krankenversicherung fristlos zu kündigen. So will das die Gesetzgebung.

Doch auch andere Gründe kann es für eine außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung geben. So kann er eine außerordentliche Kündigung PKV tätigen, wenn er während des Versicherungsverhältnisses Anspruch auf Heilfürsorge hat oder, wenn er die aktuelle Pflichtgrenze unterschreitet. In letztem Fall muss, wie auch bei einer fristlosen Kündigung wegen Vertragsänderungen, innerhalb von 2 Monaten gekündigt werden. Ansonsten läuft man Gefahr, doppelt zu bezahlen. Es gilt jeweils als Stichtag der Tag an dem die z B. Beitragserhöhung Ihnen schriftlich bekannt gemacht wurde.