PKV kündigen

Die PKV kündigen: was müssen Sie beachten?

PKV kündigenNatürlich ist es möglich, jeden Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen. Das will heißen, man hält die Vertragsbedingungen ein, die Verpflichtungszeiten, Kündigungsfristen, Offenbarung intimer Daten, etc. Natürlich sollte man erwarten, dass im Gegenzug die Versicherung ebenso die von ihr beglaubigten, unterzeichneten und damit bindend vereinbarten Bedingungen des Vertrages einhält. Dazu gehört einmal der Leistungskatalog, den man ja quasi „gekauft“ hat, aber eben auch, für so manch einen von ganz besonderer Bedeutung, der Preis, den man für die Leistungen bezahlt.

Viele Versicherte sind in die private Krankenkasse gewechselt, weil man ihnen glaubhaft versicherte, dies würde sie einen erheblichen Teil an Geld einsparen lassen. Von der Tatsache, dass jedes Jahr etwa zum Januar eine saftige Beitragserhöhung in der Post liegen wird, hat man selbstverständlich tunlich geschwiegen. Unabhängige Analysten prophezeien eine Verdoppelung der Beiträge in den privaten Versicherungen innerhalb der nächsten 12 Jahre. Das liegt an der Alterspyramide genauso wie an den sinkenden Zinsen der Kapitaleinlagen – man könnte sagen, natürlich ist das ein wenig komplizierter – es geht uns zu gut.

Ich möchte meine PKV kündigen!

Abgesehen von der ordentlichen PKV Kündigung gibt es auch andere Wege, wieder zurück in die gesetzliche, für viele letztlich günstigere, gesetzliche Versicherung, die GKV zu gelangen. Der erste und einfachste Weg ist wohl, sich arbeitslos zu melden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass wenn man älter als 55 Jahre ist und die letzten 5 Jahre nicht in der GKV war, besondere Regelungen gelten. Eine andere Möglichkeit ist es, das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze von 54.900 zu drücken.

Dazu gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Handelt es sich lediglich um eine Differenz von nicht mehr als 2904 Euro, können Sie das über eine betriebliche Altersvorsorge ausgleichen. Die weitere Möglichkeit ist die Pflichtversicherung in einem anderen, geeignetem europäischen Land, wo Sie mindestens 12 Monate gemeldet sein müssen.

PKV kündigen – viel einfacher!

Wie zu Beginn des Textes erwähnt, muss jeder Vertragspartner die Regeln des Vertrages einhalten, sonst wird der Vertrag nichtig. Das spielt eine tragende Rolle, will man die PKV kündigen. Erhöht nun die Versicherung z.B. die Beiträge, ändert sie die Versicherungsbedingungen und gibt Ihnen damit Anlass zu einer fristlosen Kündigung der PKV. Mächten Sie aus diesem Grund die PKV kündigen, dann müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Bescheides über die Veränderungen der Vertragsbedingungen in Form einer Beitragserhöhung dem Versicherer Ihre PKV Kündigung zukommen lassen.