Kündigungsfrist PKV

Die Kündigungsfrist PKV

PKV Kündigung - Kündigungsfrist PKVGanz grundsätzlich besteht bei einer ordentlichen PKV Kündigung die Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, was gleichzeitig meist auch das Kalenderjahr ist. Ist eine längere Laufzeit des Vertrages vereinbart, wird eine ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung natürlich erst am Ende der Laufzeit des Vertrages möglich sein. Versäumen Sie diese Kündigungsfrist PKV, wird der Vertrag in aller Regel mit denselben Bedingungen erneut wirksam und um allerhöchstens drei Jahre verlängert.

Doch ist diese beschriebene Wartezeit bei der PKV Kündigung in unseren Tagen als relativ unbedeutend anzusehen. Der Grund dafür ist die gesetzliche Regelung zu Vertragswerken, wie es auch ein Versicherungsvertrag einer ist. Werden nämlich in einem Vertragswerk – ganz egal welcher Art – grundlegende Vereinbarungen geändert, kann die negativ betroffene Vertragsseite den Vertrag fristlos kündigen. Das kann nun bei einer privaten Krankenversicherung der Beitrag sein, der sich erhöht, Leistungen die wegfallen oder teurer werden u.v.m. In diesem Fall hat der Versicherte das Recht, die Versicherung ohne irgendwelche Fristen zu kündigen.

Lediglich die Kündigung muss innerhalb kürzester Zeit nach Erhalt der Preiserhöhung oder Vertragsänderung an den Versicherer abgesendet werden. Weiterhin ist für eine PKV Kündigung dann natürlich der Nachweis der Weiterversicherung notwendig. Den Versicherungsnachweis der alten Versicherung sollte man ebenfalls möglichst schnell an die neue Versicherung senden, um hier die sonst geltenden Wartezeiten zu vermeiden.

Es ist gar nicht so schwer! – Kündigungsfrist PKV

Für die Kündigung der PKV reicht ein formloses Schreiben. Kündigt man in ordentlicher Art und Weise, ist das Vertragsverhältnis auch auf die vergangene Zeit beschränkt, will heißen, gibt es keinen Vertrag über eine Laufzeit von 2 oder 3 Jahren, wobei 3 Jahre die gesetzliche Obergrenze ist, sollte man die Kündigung lediglich bis zum 30. September des Jahres beim Versicherer eintreffen lassen.

Die schriftliche, postalische Form der Übermittlung ist von den meisten Versicherungen vorgeschrieben, einige akzeptieren aber auch Faxe. Sendet man seine Kündigung der privaten Krankenversicherung  per Fax, sollte man sich dies allerdings entweder fernmündlich oder schriftlich oder per Fax bestätigen lassen. Für Versicherte, die bereits über 55 Jahre sind und die letzten 5 Jahre nicht in der GKV versichert waren, funktioniert Kündigung und Rückkehr zur GKV leider nicht. Hierfür müssen die privaten Versicherungen die Basistarife anbieten, die nicht teurer als die gesetzlichen Krankenkassentarife sind.