Kündigungsfristen beachten!

PKV kündigen & wechseln

+      weniger Beitrag

+      PKV Top-Tarif

+      Altersrückstellungen

-      Altersrückstellungen (Alt-Tarif)

+      hohe Tippgeberprovision

=      zufriedene Kunden

Private Krankenversicherung kündigen

Top PKV Ratings (M&M 2018)

Signal Iduna ****
Alte Oldenburger *****
Hallesche ****
HanseMerkur ****
ARAG ****
Allianz ****
Debeka ****

Gute Gründe, um eine PKV zu kündigen

  • Arbeitnehmerverhältnis

    Wechsel in ein Angestelltenverhältnis

  • zu hohe PKV-Beiträge

    Beitragserhöhung ist ein sofortiger Kündigungsgrund

  • unzufrieden mit der PKV

    Schlechte PKV Tarife oder mangelnder Service

Was Sie wissen müssen, wenn Sie die Private Krankenversicherung kündigen möchten

private krankenversicherung kündigen - kündigungsfristenAuch wenn in den Medien und im Allgemeinen in der Werbung immer wieder die Vorteile, vor allem die günstigen Tarife der Privaten Krankenversicherungen in aller Munde sind, konnte doch so mancher der Privatversicherten in den letzten Monaten und Jahren, gezielt jeweils zum Beginn eines neuen Jahres, unschöne Mitteilungen über dringend notwendige Beitragserhöhungen in seinem Briefkasten finden. Wer sich nun bei genauerer Betrachtung der Sachlage entscheidet, wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren oder in eine andere PKV zu wechseln, geht einen nicht sehr populären Weg. Doch dieser ist nicht weiter schwer zu beschreiten. Erfahren Sie, wie und wann Sie den aktuellen Tarif in der Private Krankenversicherung kündigen sollten und können.

Ein Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung will überlegt sein

Wollen Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen, sollten Sie dennoch einen Moment innehalten und die Angelegenheit genauer betrachten. Es stellen sich einige wichtige Fragen. Die wichtigste davon: Lohnt sich ein Wechsel? Grundsätzlich ist auch zu sagen, dass eine Rückkehr in die GKV lediglich in Ausnahmefällen lohnenswert und auch machbar ist. Sind Sie bereits älter als 55 Jahre, haben Sie die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens bereits erreicht, rechnet sich, so zumindest unisono die Anbieter, ein Wechsel von der PKV in die GKV nicht mehr. Der Grund hierfür, so wird ausgeführt, seien einmal die verlorengehenden Altersrücklagen, die, je nach der Dauer des Versicherungsverhältnisses auch schon einmal in die 10 000 Euro gehen können, und bei einem Wechsel der Krankenversicherung unwiderruflich verloren sind. Einzig probates Mittel hiergegen ist, wenn man beispielsweise gezwungen ist, kurzfristig gesetzlich versichert zu sein, eine große oder kleine Anwartschaft bei der Privatversicherung in die Wege zu leiten. So werden Sie nach etlicher Zeit wiederum in die PKV aufgenommen, ohne großartige finanzielle Verluste zu erleiden.
Ebenfalls näher zu betrachten ist das fernere Versicherungsverhältnis bei einer Gesetzlichen Krankenkasse. Befinden Sie sich nämlich bereits, wie oben erwähnt, in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, wird es Ihnen nicht mehr möglich sein, in die Krankenversicherung der Rentner zu wechseln, was wiederum heißt, Sie werden im Alter höhere Beiträge zahlen. Ergeben Ihre Berechnungen oder ganz einfach der Blick in Ihre Brieftasche aber eine eindeutige Tendenz, gibt es viele Wege, die von der PKV zurück in die GKV führen. Allen Unkenrufen der Privatversicherer zum Trotz. Will man als Rentner trotzdem bessere Leistungen als in der GKV behalten, ist ein Wechsel in einen günstigeren Tarif bei derselben Gesellschaft das geeignete Instrument.

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Sonderkündigungsrecht – geregelt in §205 VVG

Wollen Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen, weil Ihnen die ständigen Beitragserhöhungen zu viel werden, gibt Ihnen die Beitragserhöhung die notwendige Handhabe für eine fristlose Kündigung der PKV. Dies trifft im Übrigen auf jede Änderung der Vertragsbedingungen, die Ihnen zum Nachteil gereichen, zu. Jetzt haben Sie die Alternative zu einer anderen PKV zu wechseln und von dem hohen Wechselbonus zu partizipieren oder auch in einen Tarif derselben Gesellschaft zu wechseln – wohlgemerkt bei in etwa gleichen Versicherungsbedingungen. Alternativ können Sie auch in die GKV wechseln, wenn das Einkommen im Angestelltenverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

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Kontakt

Telefon_comVERSOPKV-Beratung
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oder schreiben Sie Ihre Fragen einfach per E-Mail an: service@comverso.de.

Gerade abgeschlossen – Private Krankenversicherung kündigen

Wenn Sie erst vor sehr kurzer Zeit in die private Krankenversicherung gewechselt sind, kann Ihnen unter Umständen noch das 14-tägige Widerspruchsrecht aus der Bredouille helfen.

Dies gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungspolice bei Ihnen eintrifft. Zur sofortigen Kündigung der PKV genügt in aller Regel eine E-Mail. Der sichere Weg jedoch ist ein Einschreiben an den Versicherer.

Private Krankenversicherung kündigen – Lösungen für Angestellte

Rechtliche Möglichkeiten eine PKV zu kündigenUm in der Privaten Krankenversicherung überhaupt erst einmal versichert zu sein, ist es zwingend notwendig, die Jahreseinkommensgrenze, die der Gesetzgeber vorschreibt, zu überschreiten. So ist nun ein gangbarer Weg für Angestellte, das Einkommen soweit zu reduzieren, dass es, über zwölf Monate gerechnet, unter diese JAEG gesunken ist.

Hierzu sollte man mit Einverständnis des Arbeitgebers handeln, mit ihm beispielsweise eine vertragliche Senkung aushandeln, dabei aber eine spätere entsprechende Erhöhung vereinbaren. Teilzeitarbeit käme in Frage. Auch die Inanspruchnahme eines Sabbaticals könnte eine Möglichkeit darstellen, das Gehalt wirkungsvoll unter die Grenze von brutto 57.804 Euro zu bringen. Natürlich wird sich jeder, der etwa mit seinem Gehalt höher liegt, sehr gut ausrechnen, ob sich der Wechsel unter diesen Umständen noch lohnt.

Ein weiterer Weg für Angestellte ist die Umwandlung des Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersvorsorge. Der oben beschriebene Weg kann etwas bequemer und eleganter begangen werden, – unter der Voraussetzung eines Jahreseinkommens unter besagter Grenze – wenn man in eine Betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Dies ist möglich bis zu einer Summe im Jahr 2015 von 2904 Euro jährlich, die man dann vom Bruttogehalt abziehen kann, um unter die erwähnte Grenze zu rutschen und wieder in die GKV zu gelangen. Sinkt Ihr Bruttoarbeitsentgelt so weit, ist der Arbeitgeber gezwungen, Sie gesetzlich zu versichern.

Private Krankenversicherung kündigen – Lösungen für Selbstständige

Will jemand, der selbstständig ist, aus der PKV in die gesetzliche wechseln, wird die Angelegenheit etwas problematischer. Ihm ist es nicht möglich, einfach das Einkommen sinken zu lassen. Die weitaus einfachste Art wieder in GKV zu gelangen, ist ein Angestelltenverhältnis einzugehen. Dabei ist es möglich, die selbstständige Arbeit beizubehalten, die Angestelltentätigkeit muss lediglich über 450 Euro monatlich liegen, sowohl den Hauptteil Ihrer Arbeitszeit als auch den Löwenanteil des Einkommens ausmachen. Dabei gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich sowie ein entsprechendes Bruttogehalt, welches höher liegt als derzeit in den alten Bundesländern 1207.50 Euro beziehungsweise in den neuen Bundesländern 1417,50 Euro. Dies ist die halbe Bezugsgröße. Eine andere, drastischere Möglichkeit, die es möglich macht, die private Krankenversicherung zu kündigen, ist die Geschäftsaufgabe. Ist Ihr Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben Sie die Möglichkeit beitragsfrei in dessen Familienversicherung aufgenommen zu werden. Hierzu dürfen Sie aber lediglich einen 450 Euro-Job belegen.

Private Versicherung kündigen – die Notlösungen

Nebensache, ob Sie im Angestelltenverhältnis sind oder selbstständig – es existieren zwei Möglichkeiten, die Sie auf alle Fälle zurück in die GKV befördern. Das erste Manöver ist, sich arbeitslos zu melden. Dies funktioniert sogar bei denjenigen, die sich in der Vergangenheit bereits einmal von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, um weiter die Möglichkeit zu haben, in der PKV zu verbleiben. Einzig Menschen, die bereits über 55 Jahre sind und in den letzten 5 Jahren nicht in der GKV versichert waren, dürfen während des Bezuges von ALG I nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln, bei Bezug von ALG II geschieht das dann automatisch, wenn der Versicherte es möchte, ansonsten zahlt man dem Versicherten Arbeitslosen einen Zuschuss in Höhe der gesetzlichen Beiträge. Der ultimative Schritt könnte auch sein, sich in einem anderen europäischen Land mit einer entsprechend konfigurierten Krankenversicherungspflicht anzumelden. In Frage kämen hier beispielsweise Schweden, die Niederlande oder auch die Schweiz. Man müsste sich in dem jeweiligen Land etablieren, einen Job annehmen, mindestens zwölf Monate versichert sein. Bei der Rückkehr in die heimatliche GKV ist die Kündigungsfrist der deutschen PKV zu beachten. Der Wechsel in die deutsche GKV kann höchstens drei Monate rückwirkend nach der Heimkehr, der Anmeldung in der Bundesrepublik, getätigt werden.